Revision von oeffentlichen Haushalten
Update: 01.02.2022
Seit dem 1. Januar 2009 muss die Jahresrechnung der öffentlichen Hand (Zürcher Gemeinden, Zweckverbände + Anstalten) von einer "fachkundigen Person" geprüft werden. Früher war die Prüfung ein Kerngeschäft der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Neu muss die Prüfung einer externen Prüfstelle übertragen werden, wenn die RPK nicht fachkundig ist.
Was ist Ihr Nutzen bei einer zukünftigen Zusammenarbeit mit uns?
Unsere Stärken: Wir
- unterstützen, begleiten und beraten Sie in allen Fragen der Buchführung und der Rechnungslegung
- entlasten die RPK, indem wir die finanztechnische Prüfung vornehmen
- sind Revisoren mit entsprechender Befähigung und Fachkunde
- unterstützen Sie bei der Einführung des internen Kontrollsystems (IKS)
Als Mitglied der RPK Russikon kennen wir die Aufgaben aus erster Hand!
Unsere neue Webseite steht ab sofort für Sie zur verfügung.
01.02.2022
Die KMU sind verpflichtet, ein funktionierendes IKS in ihrer Unternehmung einzuführen
01.02.2022
Ein neues Kreisschreiben der ESTV regelt:
01.02.2022
Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wird je nach Unternehmenstyp vom Gesetzgeber an Buchführung und Aufzeichnungspflicht besondere Anforderungen
01.02.2022
Neuerungen im Immobilienbereich
01.02.2022
Neues Rechnungslegungsrecht (OR Art. 957 ff.)
01.02.2022
News zum Lohnausweis und Spesen
01.02.2022
Erstellen Ihrer Steuererklärung 2021
01.02.2022