Seit dem 1. Januar 2009 muss die Jahresrechnung der öffentlichen Hand (Zürcher Gemeinden, Zweckverbände + Anstalten) von einer "fachkundigen Person" geprüft werden. Früher war die Prüfung ein Kerngeschäft der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Neu muss die Prüfung einer externen Prüfstelle übertragen werden, wenn die RPK nicht fachkundig ist.
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Unsere Stärken: Wir
Als Mitglied der RPK Russikon kennen wir die Aufgaben aus erster Hand!