Jahresabschlussarbeiten

Update: 01.02.2022

Wir bringen Ihre Buchhaltung zum erfolgreichen Abschluss des Geschäftsjahres (Handels- und Steuerbilanz).

Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist der erste Schritt für den Jahresabschluss. Hier ist gemäss des Schweizerischen Obligationsrechte (OR) das Höchst-bewertungsprinzip einzuhalten. Bilanzwerte dürfen nicht über einen vorgegebenen rechtlichen Höchstwert bilanziert werden.

Die Steuerbilanz geht von einem anderen Ansatz aus. Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Betrachtungsweise wird der steuerliche Abschluss unter dem Grundsatz der Steueroptimierung vorgenommen. Als Bewertungsgrundsatz gilt das Niederstwertprinzip. Es darf nicht unter einen tieferen Wert bilanziert werden. Stille Reserven dürfen gebildet werden, müssen aber offen ausgewiesen werden. Die Bildung oder Auflösung von stillen Reserven  müssen für jedes Geschäftsjahr nachvollziehbar sein (in Excel-Tabelle abgebildet). Durch diesen Vorgang können die "Steuern optimiert" werden, was aber nicht heisst, dass die Steuern für die gebildeten stillen Reserven nie bezahlt werden müssen. Sobald die Firma an einen Nachfolger übergeht, werden die Steuern fällig (latente Steuern).