Rechnungslegung
Update: 01.02.2022
Die Bundesversammlung hatte am 23. Dezember 2011 das neu gefasste Recht der kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung (32. Titel des OR) verabschiedet.
Folgende Rechtsänderungen werden eingeführt:
- Vorschriften sind neu von der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmun abhängig
- kleinere Unternehmen werden hinsichtlich der Buchführungspflicht entlastet
- Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzlich eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht erstellen sowie den Anhang ergänzen
- Standards in der Konzernrechnung zwingend vorgeschrieben
Die neuen Regelungen wurden ab dem Geschäftsjahr 2012 wirksam. Lassen Sie sich bei uns beraten, welche Punkte Ihre Unternehmung betrifft!!